Offener Brief an Frau Henzler
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- Erstellt am Samstag, 18. Februar 2012 10:05
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 18. Februar 2012 10:22
Jedes Kind hat das Recht auf Inklusion!
Das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht!
Wir fordern, dieses Recht sofort umzusetzen!
Dies bedeutet, dass entsprechende organisatorische, personelle und finanzielle Bedingungen geschaffen werden müssen und inklusive Bildung nicht unter einen Vorbehalt gestellt werden darf. Der vorliegende Entwurf der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB) erfüllt die Anforderungen an ein inklusives Bildungssystem nicht! Ihre sogenannte “inklusive Beschulung“ ist nur eine schlechte Fortsetzung des gegenwärtig eingeführten “Gemeinsamen Unterrichts“ - mit weniger Lehrerstunden, größeren Klassen und komplizierteren bürokratischen Verfahren.
Unsere Kritik am Entwurf der VOSB richtet sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
- Klassen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet wurden, hatten aus guten Gründen eine niedrigere Schülerzahl.
Diese Klassenobergrenzen sind in der neuen Verordnung nicht mehr vorgesehen. - Für eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf waren 5 bis 10 zusätzliche Lehrerstunden vorgesehen. Diese Zuweisung wurde in den vergangenen Jahren bereits zunehmend unterschritten. Jetzt soll sie noch weiter reduziert werden.
- Die Vorschriften zur Einrichtung und zur Arbeit von Förderausschüssen sind in hohem Maße bürokratisiert und zeitaufwändig. Schülerinnen und Schüler, deren adäquate Förderung die Möglichkeiten der Regelschule übersteigt, sollen dann doch einer „Förderschule“ zugewiesen werden.
- Der Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule für Kinder mit Anspruch sonderpädagogische Förderung ist nicht angemessen geregelt. Unversorgt bleiben die Schülerinnen und Schüler, die neu in die 1. Klassen kommen und für die im Regelfall Hilfen erst in der 2. Klasse greifen können. Es ist inakzeptabel, dass die Grundschullehrkräfte ohne Unterstützung das 1.Schuljahr bewältigen sollen.
Und: Wo bleibt hier das Recht der Kinder auf zusätzliche Förderung? - Förderschullehrkräfte sollen, sofern ihre Stammschule eine allgemeine Schule ist, an Förderschulen versetzt werden. Die Entscheidung über sonderpädagogische Ressourcen und den Personaleinsatz liegt zukünftig vor allem bei den Beratungs- und Förderzentren.
- Sprachheilklassen und Kleinklassen für Erziehungshilfe werden abgeschafft.
Die Kolleginnen und Kollegen sollen überwiegend nur noch beratend tätig sein.
Wie das allerdings personell konkret umgesetzt werden soll, lässt der Verordnungsentwurf vollkommen im Dunklen.
Für eine erfolgreiche und ernsthaft gewollte Inklusion aller Kinder fordern wir:
- In der allgemeinen Schule brauchen wir multiprofessionelle Teams aus Regelschullehrerinnen und -lehrern, sozialpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Förderdiagnostik und Förderpädagogik.
Es darf keine Berufsgruppe zugunsten einer anderen abgeschafft werden! - Die personelle Versorgung inklusiver Schulen muss förderliche und arbeitsfähige Strukturen durch Kontinuität und Verlässlichkeit gewährleisten. (Wichtig auch: Zeitliche Entlastung für die Kooperation in den Teams!)
- Alle Kinder und Jugendlichen lernen und leben miteinander.
Keine Trennung nach Art und Schwere der Beeinträchtigung! Das wäre Diskriminierung! - Inklusive Bildung, die grundsätzlich an allen allgemeinen und beruflichen Schulen
möglich sein muss, stellt hohe Anforderungen. Dies erfordert spezifische Fachkenntnisse, die bisher in den Kollegien nicht im notwendigen Umfang vorhanden sind. Deshalb sind Möglichkeiten zu schaffen für umfangreiche ortsnahe und kostenfreie
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Eine veränderte Lehrer/innenausbildung ist notwendig.
Das Land Hessen ist verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention zur inklusiven Bildung umzusetzen.
Sehr geehrte Frau Henzler, ziehen Sie den vorliegenden Verordnungsentwurf zurück!
Schaffen Sie die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen sowie die sachliche Ausstattung für inklusives Lernen aller Kinder und Jugendlichen! Lassen Sie eine neue Verordnung erarbeiten, durch die Inklusion wirklich gelingen kann!

